Ein Hamburger Gericht hat die Google Bildersuche in einem Fall für unzulässig erklärt. Es werde das Urheberrecht verletzt, sagen die Richter. Diese Diskussion wird spannend, weil in der Tat die Frage daran hängt, welche Rolle Suchmaschinen in Deutschland spielen werden. Die FAZ hat in diesem Zusammenhang auch gleich auf Google News hingewiesen – auch das ist ja aus der Sicht einiger Verlage nichts anderes als geistiger Diebstahl. Wie ernst es die Verlage meinen, haben sie mit ihre juristischen Attacken gegen den Perlentaucher gezeigt, der ja im Vergleich zu Google einen geradezu gigantischen Veredelungsaufwand betreibt.
Was die FAZ allerdings pathetisch mit “Der Täter ist Google!!” betitelt, ist kein mit machtpolitischen Kategorien zu führender Streit. Natürlich kann man für Deutschland einen intellektuellen Morgethau Plan wünschen, der alle Technologie fernhält.
Die Kernfrage wird jedoch sein, ob sich das Urheberrecht in dem Sinn weiterentwickelt, wie das mit den Creative Commons begonnen wurde: Wer einen Inhalt nicht kommerziell vermarktet, darf ihn mit Quellennennung nutzen. Ob die von Google geschaltete Werbung genau dieses Prinzip verletzt, wird zu klären sein.
Der Nutzer hat alles Interesse an der Konkretisierung des “fair use” Gedankens. Vor allem im internationalen Kontext (welches Recht gilt am Ende wirklich?). Intellektueller Protektionismus dagegen ist, auch wenn er gut gemeint ist, nicht hilfreich.
